Häufige Fragen

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Mietvertragsverhältnis.

  • Selbstauskunft
  • eine aktuelle Schufa Auskunft
  • die letzten drei Gehaltsnachweise
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite)

Nein, unsere Objekte sind courtagefrei.

Die Miete ist spätestens am dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen.
Am bequemsten ist es für Sie, wenn Sie unser Lastschrifteinzugsformular nutzen.

Einfach Formular ausfüllen → unterschreiben → an Möhring Immobilien schicken und Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern.

Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und von allen Vertragsnehmern unterzeichnet sein.  
Das Kündigungsschreiben muss spätestens am dritten Werktag bei Möhring Immobilien vorliegen.

Die Abrechnungsperiode läuft vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Spätestens zwölf  Monate nach Ablauf der Periode müssen dem Mieter die Abrechnungen vorliegen.

Beispiel:

Abrechnungsperiode 01.01. bis 31.12.2018: Die Erstellung und Zusendung der Abrechnung erfolgt im Laufe des Jahres 2019. 
Diese Regelung gilt auch, wenn Sie im Laufe einer Abrechnungsperiode kündigen.

Wohnungsmieter zahlen 3 Nettokaltmieten als Mietsicherheit. 
Diese kann vorab in einer Summe oder in drei aufeinanderfolgenden Raten gezahlt werden. Die Kaution bzw. die erste Rate ist spätestens zum Mietvertragsbeginn zu leisten. Die Kaution wird getrennt vom Geschäftsvermögen auf einem Mietkautionskonto angelegt und banküblich (Sparkonto mit gesetzlicher Kündigungsfrist) verzinst. Alternative Möglichkeit: Bankbürgschaft.
Gewerbemieter zahlen 3 Bruttowarmmieten inkl. Umsatzsteuer als Kaution.

Die Kaution kann und darf nicht abgewohnt werden.
Ist das Mietverhältnis beendet, steht dem Vermieter eine Prüfungszeit zu, um u.a. etwaige, vom Mieter verschuldete Mängel, zu beseitigen. Ein Teil der Kaution wird einbehalten um eine mögliche Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung zu sichern und ggf. zu verrechnen.
Die  Auszahlung der anteiligen Kaution erfolgt innerhalb der nächsten sechs Monate.

Nein, den Wohnberechtigungsschein brauchen Sie nur, wenn Sie eine preisgebundene, öffentlich geförderte Wohnung („Sozialwohnung“) mieten möchten. 
Nähere Informationen zum Wohnberechtigungsschein und auch den WBS selbst erhalten Sie in dem Bezirksamt, in dem Sie gemeldet sind.

Vor der Untervermietung ist die schriftliche Genehmigung von Möhring Immobilien einzuholen. Der Hauptmieter bleibt weiterhin Vertragspartner von Möhring Immobilien.

Folgende Unterlagen sind unbedingt einzureichen:

  • Kopie des unterschriebenen Untermietvertrages
  • Personalausweiskopie (Vor- und Rückseite)
  • Kontaktdaten des Untermieters